Am 26. Mai 2019 ist Kommunal- und Europawahl.
Der Ortsgemeinderat Schwerbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2016 gemäß § 17 a Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) sowie § 68 Kommunalwahlgesetz (KWG) beschlossen, am
Sonntag, dem 19. März 2017
einen Bürgerentscheid zur vorgesehenen Kommunal- und Verwaltungsreform durchzuführen.
Die zu entscheidende Frage, die von den Bürgerinnen und Bürgern mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist, hat folgenden Wortlaut:
„Soll die Ortsgemeinde Schwerbach in die Verbandsgemeinde Kirchberg wechseln?“
Gemäß § 68 Abs. 2 KWG ist in der Bekanntmachung der Sachverhalt zu erläutern und die von den Gemeindeorganen am 14.01.2017 beschlossenen, zu vertretenen Auffassungen darzulegen.
Auffassung des Ortsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Schwerbach zum Bürgerentscheid am 19. März 2017 über einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg.
Die Verbandsgemeinde Rhaunen hat nach den im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal -
und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 geregelten Kriterien einen aktiven
Gebietsänderungsbedarf. Nach Auffassung des Innenministeriums des Landes soll die
Verbandsgemeinde Rhaunen sich mit der Verbandsgemeinde Herrstein zu einer neu zu gründenden
Verbandsgemeinde zusammenschließen.
Der Ortsgemeinderat Schwerbach hat in der Sitzung vom 20. Oktober 2016 beschlossen, einen
Wechsel der Ortsgemeinde in die Verbandsgemeinde Kirchberg und somit in den Rhein-Hunsrück-
Kreis zu versuchen.
Wir begrüßen, dass die Verwaltung sich regelmäßig den veränderten Lebensbedingungen anpasst. Seit der letzten Verwaltungsreform haben sich auch die Strukturen in unserer Gemeinde gravierend geändert. Im Rahmen der aktuellen Kommunalreform sehen wir eine Gelegenheit, dass auch diesen Veränderungen Rechnung getragen wird und eine zukunftsfähige Entwicklung unterstützt wird.
Der maßgebliche Grund für den Antrag zum Wechsel ist der Wille der Bürgerinnen und Bürger. In der Bürgerbefragung vom 26. November 2016 kam deutlich zum Ausdruck, dass die Mehrheit einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg will. Von den befragten Bürgern war nur einer gegen einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg. Da her hat der Ortsgemeinderat am 17. Dezember 2016 die Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen.
Nach Auffassung des Ortsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterin sprechen vor allem die folgenden Gründe für einen Wechsel der Ortsgemeinde Schwerbach in die Verbandsgemeinde Kirchberg:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die entscheidenden Bereiche unseres Lebens, Infrastruktur, Arbeit, Daseinsvorsorge sowie die Freizeitgestaltung fast ausschließlich in der Verbandsgemeinde Kirchberg und dem Rhein-Hunsrück-Kreis abspielen.
Wir wollen dort eine Teilhabe an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen haben, wo wir uns überwiegend aufhalten. Unsere Steuern wollen wir auch dort investiert wissen.
Es geht uns vor allem auch um das kommunale Selbstverwaltungsrecht, also das Recht der Gemeinde auf die Organisations-, Personal-, Planungs-, Finan- und Haushalts- sowie Rechtsetzungshoheit, für die den Ortsgemeinden allgemein zugeordneten örtlichen Angelegenheiten.
Eine Zwangsfusion unserer Ortsgemeinde in die neuzuründende Verbandsgemeinde Herrstein – Rhaunen fände gegen den ausdrücklichen Willen der Bürgerinnen und Bürger statt.
Schwerbach, 14. Januar 2017
Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeisterin
Schwerbach, den 18.01.2017
(Christel Roth-Janitz)
Ortsbürgermeisterin und
Abstimmungsleiterin