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Bürgerentscheid 19. März 2017

Der Ortsgemeinderat Schwerbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2016 gemäß § 17 a Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) sowie § 68 Kommunalwahlgesetz (KWG) beschlossen, am
Sonntag, dem 19. März 2017
einen Bürgerentscheid zur vorgesehenen Kommunal- und Verwaltungsreform durchzuführen.

Die zu entscheidende Frage, die von den Bürgerinnen und Bürgern mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist, hat folgenden Wortlaut:

„Soll die Ortsgemeinde Schwerbach in die Verbandsgemeinde Kirchberg wechseln?“

Gemäß § 68 Abs. 2 KWG ist in der Bekanntmachung der Sachverhalt zu erläutern und die von den Gemeindeorganen am 14.01.2017 beschlossenen, zu vertretenen Auffassungen darzulegen.

Auffassung des Ortsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Schwerbach zum Bürgerentscheid am 19. März 2017 über einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg.

Die Verbandsgemeinde Rhaunen hat nach den im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal - und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 geregelten Kriterien einen aktiven Gebietsänderungsbedarf. Nach Auffassung des Innenministeriums des Landes soll die Verbandsgemeinde Rhaunen sich mit der Verbandsgemeinde Herrstein zu einer neu zu gründenden Verbandsgemeinde zusammenschließen.
Der Ortsgemeinderat Schwerbach hat in der Sitzung vom 20. Oktober 2016 beschlossen, einen Wechsel der Ortsgemeinde in die Verbandsgemeinde Kirchberg und somit in den Rhein-Hunsrück- Kreis zu versuchen.

Wir begrüßen, dass die Verwaltung sich regelmäßig den veränderten Lebensbedingungen anpasst. Seit der letzten Verwaltungsreform haben sich auch die Strukturen in unserer Gemeinde gravierend geändert. Im Rahmen der aktuellen Kommunalreform sehen wir eine Gelegenheit, dass auch diesen Veränderungen Rechnung getragen wird und eine zukunftsfähige Entwicklung unterstützt wird.

Der maßgebliche Grund für den Antrag zum Wechsel ist der Wille der Bürgerinnen und Bürger. In der Bürgerbefragung vom 26. November 2016 kam deutlich zum Ausdruck, dass die Mehrheit einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg will. Von den befragten Bürgern war nur einer gegen einen Wechsel in die Verbandsgemeinde Kirchberg. Da her hat der Ortsgemeinderat am 17. Dezember 2016 die Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen.

Nach Auffassung des Ortsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterin sprechen vor allem die folgenden Gründe für einen Wechsel der Ortsgemeinde Schwerbach in die Verbandsgemeinde Kirchberg:

  • Die Lebensadern unserer Region sind die B 50 und die A 61. Hier entstehen Arbeitsplätze und eine dynamisch entwickelnde Region. Von Schwerbach erreichen wir in 6 km die B 50 und sind daher in acht Minuten in Kirchberg und in 20 Minuten in Simmern.
  • Nach Herrstein fahren wir 18 km auf Land- und Kreisstraßen und durchqueren fünf Dörfer. Nach Kirchberg beträgt die Entfernung 10 km.
  • Die Kreisverwaltung wäre in Simmern 22 km entfernt, in Birkenfeld ist sie 45 km entfernt.
  • Die Mehrzahl unserer Bürgerinnen und Bürger arbeitet in nördlicher Richtung. Sie benutzen die B 50 und die A 61. Die Wenigsten finden ihren Arbeitsplatz im Kreis Birkenfeld.
  • Die aufzusuchenden Arbeitsagenturen befinden sich in Idar – Oberstein und für arbeitslose Akademiker in Birkenfeld. Nach Idar-Oberstein fahren wir 28 km, nach Birkenfeld 45 km und 50 Minuten.
  • Die Landwirte unseres Ortes sind alle Mitglieder der Bezugs-und Absatzgenossenschaft in Kirchberg.
  • Unser Ort ist der Notdienstzentrale in Simmern zugeordnet.
  • In Büchenbeuren befindet sich ein Ärztehaus, das von fast allen Bewohnern genutzt wird.
  • Unser Trinkwasser bekommen wir schon immer vom Wasserzweckverband Hunsrück II der Verbandsgemeinde Kirchberg. In der Verbandsgemeinde Rhaunen wird nur noch die zu diesem Zweckverband gehörende Gemeinde Gösenroth mitversorgt.
  • Der Anschluss an die Breitbandversorgung war nur aus Richtung Sohrschied, also Verbandsgemeinde Kirchberg, möglich.
  • Polizeilich sind wir der 28 km entfernten Dienststelle Idar-Oberstein zugeordnet. Die Dienststelle auf dem Hahn hätte eine Anfahrtszeit von 10 Minuten.
  • Die Mülldeponie Reibersbach befindet sich im 48 km entfernten Reichenbach bei Baumholder. Die Deponie des Rhein-Hunsrück-Kreises liegt an der B 50 und ist 12 km von unserem Ort entfernt.
  • Rollende Läden versorgen uns nur aus der Verbandsgemeinde Kirchberg.
  • Das Freizeitverhalten konzentriert sich wegen der Infrastruktur auf die Verbandsgemeinde Kirchberg und auf den Rhein-Hunsrück-Kreis. So ist beispielsweise das Hallenbad in Büchenbeuren acht km entfernt, nach Idar-Oberstein sind es 28 km. Das Kino in Simmern ist 22 km entfernt, nach Neubrücke fahren wir 50 km. Viele Bürgerinnen und Bürger benutzen die Busverbindungen ab dem Flugplatz Hahn, um z. Bsp. nach Frankfurt zu den dortigen Bahnverbindungen zu kommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die entscheidenden Bereiche unseres Lebens, Infrastruktur, Arbeit, Daseinsvorsorge sowie die Freizeitgestaltung fast ausschließlich in der Verbandsgemeinde Kirchberg und dem Rhein-Hunsrück-Kreis abspielen.
Wir wollen dort eine Teilhabe an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen haben, wo wir uns überwiegend aufhalten. Unsere Steuern wollen wir auch dort investiert wissen.
Es geht uns vor allem auch um das kommunale Selbstverwaltungsrecht, also das Recht der Gemeinde auf die Organisations-, Personal-, Planungs-, Finan- und Haushalts- sowie Rechtsetzungshoheit, für die den Ortsgemeinden allgemein zugeordneten örtlichen Angelegenheiten.

Eine Zwangsfusion unserer Ortsgemeinde in die neuzuründende Verbandsgemeinde Herrstein – Rhaunen fände gegen den ausdrücklichen Willen der Bürgerinnen und Bürger statt.

Schwerbach, 14. Januar 2017
Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeisterin
Schwerbach, den 18.01.2017
(Christel Roth-Janitz)
Ortsbürgermeisterin und
Abstimmungsleiterin

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